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Unternehmen müssen Kirchensteuern zahlen

Montag, 07 Dezember 2009 -

Vor allem Alleinunternehmer oder KMUs stellen sich häufig die Frage, warum ihr Unternehmen Kirchensteuern bezahlen muss.

Denn natürliche Personen dürfen sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Verfassung berufen und nicht gezwungen werden, gegen ihre Überzeugung eine Kirchensteuer abzuführen.

Anders bei juristischen Personen: Das Bundesgericht entschied, dass auch wenn die Besitzer oder Geschäftsführer von Unternehmen aus der Kirche ausgetreten sind, Kirchensteuern bezahlt werden müssen.Denn gemäss Gericht können z.B. Aktiengesellschaften und GmbHs sich «mangels einer schützenswerten religiösen Überzeugung nicht auf die Glaubensfreiheit berufen». Auch das Bundesgericht findet, dass es «nicht ganz zu befriedigen vermöge», wenn beispielsweise ein jüdischer, muslimischer oder atheistischer Alleineigentümer Steuern an christlichen Kirchen zahlen müsse. Aber sie müssten neben den Vorteilen halt auch die Nachteile einer solchen Gesellschaftsform in Kauf nehmen, meint das Bun­desgericht. Immerhin: Gesellschaften, die selber religiöse oder kirchliche Zwecke verfolgen, dürfen nicht verpflichtet werden, an andere Reli­gions­ge­mein­schaften Kirchensteuern zu entrichten. Das Problem stellt sich nicht in allen Kantonen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf, Schaffhausen und Waadt erheben keine Kirchensteuern für juristische Personen.



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