Versicherungsbeginn bei der Krankenkasse
Freitag, 14 September 2007 -
Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten für die obligatorische Grundversicherung bei einer Krankenkasse anmelden; die Versicherungsdeckung gilt dann rückwirkend.
Bis jetzt war unklar: muss man nur einen entsprechenden Teil der Monatsprämie zahlen, wenn man beispielsweise ab dem 22. Oktober in der Schweiz wohnt? Oder die ganze Oktoberprämie? Das Bundesgericht hat entschieden: In solchen Fällen ist die ganze Monatsprämie geschuldet.
Eidg. Versicherungsgerichturteil vom 14.08.2006
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