Änderung der Verordnung des EFD vom 4. April 20071 über die Verzugs- und Vergütungszinssätze per 1. Januar 2008 der MWST
Dienstag, 29 Januar 2008 -Im Sinne einer Vereinfachung und einer Angleichung an die geltende Praxis bei den Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer werden ab dem 1. Januar 2008 Verzugszinsen für die verspätete Zahlung geschuldeter Mehrwertsteuer nur mehr in Rechnung gestellt, wenn sie mindestens 100 Franken (bisher 20 Franken) erreichen.
Analog dazu werden auch Vergütungszinsen ab dem 1. Januar 2008 erst dann ausgerichtet, wenn sie mindestens 100 Franken (bisher 20 Franken) erreichen.
Massgebend ist das Datum der Berechnung der Zinsen. Für die Zinsabrechnung vom 31. Dezember 2007 gelten damit noch die alten Bezugslimiten.
Die Höhe des Verzugs- bzw. Vergütungszinssatzes bleibt unverändert bei 5 Prozent.
(ESTV)
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