Das kapitalersetzende Darlehen im Konkurs einer AG
Freitag, 19 Oktober 2007 - Lassen Aktionäre oder nahestehende Personen einem Unternehmen in der Krise neue Mittel in Form eines Darlehens zufliessen, so laufen sie Gefahr, dass dieses Darlehen im Konkurs der Unternehmung von der Konkursverwaltung als sogenanntes kapitalersetzendes Darlehen qualifiziert wird. Das hat zur Folge, dass der Darlehensgeber vom Liquidationserlös erst etwas erhält, wenn alle übrigen Gläubiger befriedigt worden sind.Alle Artikel unter News anzeigen.