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Keine Datenweitergabe durch Vereine oder Veranstalter

Montag, 07 Dezember 2009 -

Vereine oder Veranstalter von Sportanlässen dürfen weder Mitglieder- noch die Teilnehmerdaten ohne die Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Erlaubt ist nur eine Verwendung der Personendaten im Rahmen dessen, was für die Veranstaltung notwendig und für die Teilnehmenden erkennbar ist, so z.B. Start- und Ranglisten, Zeitmessung usw. Die Weitergabe zu Marketingzwecken an Spon­soren, Fotografen oder andere Dritte ist nur mit dem Einverständnis der be­troffenen Personen erlaubt. Diese müssen auch die Möglichkeit haben, sich einer solchen Weitergabe zu widersetzen. (Quelle: Eidg. Datenschutz­beauftrag­ter)



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