Konkurrenzverbot weiter spezifiziert
Mittwoch, 23 Dezember 2009 -Konkurrenzverbote sind oft ein Streitfall zwischen ehemaligen Arbeitgebern und –nehmern. Das Bundesgericht hat nun bestimmt, dass unter das Konkurrenzverbot nur unternehmenseigene Fabrikationstechniken fallen. Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch in einem anderen Unternehmen erworben werden können, zählen zur Berufserfahrung. (Quelle: BGE 4A_417 vom 3.12.08)
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