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Bundesrat begrüsst Schliessung einer Deckungslücke im Versicherungsschutz

Montag, 22 September 2008 -
Bei der Handänderung von Gegenständen soll der zu ihrem Schutz abgeschlossene Versicherungsvertrag nicht mehr automatisch enden. Diese heute im Art. 54 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegte Regelung führt nämlich zu Lücken im Versicherungsschutz, wenn der neue Eigentümer nicht rechtzeitig eine Versicherung für den erworbenen Gegenstand abschliesst. Der Bundesrat hat daher an seiner heutigen Sitzung einen Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) gutgeheissen, wonach diese Deckungslücke geschlossen werden soll.
Eidgenössisches Finanzdepartement


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