Entzug Führerausweis
Mittwoch, 20 Februar 2008 -Ein Entzug des schweizerischen Führerausweises wegen Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften im Ausland ist nicht möglich. Die einzige Ausnahme, die dazu berechtig, ist ein Entzug auf Grund von fehlender Fahreignung (Sicherheitsentzug).
Quelle: VZV Art. 30 Abs. 4a
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