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Bundesgericht gewährt Reduktion der Kinderalimente

Montag, 27 Oktober 2008 -
Ein geschiedener Vater muss deutlich weniger Kinderalimente zahlen, weil seine Ex-Gattin mittlerweile viel mehr verdient als er. Laut Bundesgericht trifft es sie im Verhältnis weniger hart, wenn sie die 600 Franken Differenz übernehmen muss.
Das Genfer Paar war 2001 geschieden worden. Die beiden Söhne verblieben bei der Frau und der Gatte wurde verpflichtet, ihnen ab dem 10. Altersjahr bis zur Volljährigkeit monatlich je 1000 Franken Unterhalt zu zahlen. Im Verlauf der Jahre sank sein Einkommen bis 2006 von rund 8000 auf 2450 Franken pro Monat. Gleichzeitig hatte sich das Salär der früheren Gattin auf jährliche 230 000 Franken plus Bonuszahlungen erhöht. Die Genfer Justiz gewährte dem Mann 2007 deshalb eine Reduktion der Kinderalimente auf je 500 Franken. Das Bundesgericht hat den Betrag nun sogar auf 200 Franken pro Kind gesenkt.
Laut den Lausanner Richtern würden dem Mann bei monatlichen Unterhaltszahlungen von 1000 Franken nur gerade 90 Franken über dem Existenzminimum verbleiben. Angesichts des Spitzensalärs seiner Ex-Gattin könne von ihm nicht verlangt werden, seinen Lebensstandard auf ein derart tiefes Niveau zu beschränken.
Die Alimente würden ihn finanziell schwer belasten und in eine prekäre Situation versetzen. Die Frau treffe es dagegen im Verhältnis deutlich weniger hart, wenn sie an Stelle ihres Ex-Gatten für zusätzlich 600 Franken aufkommen müsse.


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