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Sind Preisempfehlungen verboten?

Montag, 09 November 2009 -

Vielfach sieht man in Katalogen „unverbindliche Preisempfehlungen“. Diese Preisempfehlungen nennt man auch „Preisbindungen zweiter Hand“. Preis­bin­dungen zweiter Hand sind Konstrukte, bei denen zwei Marktteilnehmer höherer Marktstufen die Weiterverkaufspreise einer tieferen Stufe bestimmen. So zum Beispiel, wenn der Hersteller und der Grosshändler den Verkaufspreis für den Detailhändler festlegen, den er an den Endkunden weiterzugeben hat. Eine Preis­bindung zweiter Hand liegt auch vor, wenn Mindestpreise vorgeschrieben sind.

Diese vertikalen Abreden über Mindest- und Festpreise sind problematisch. Das Kartellgesetz vermutet dabei eine Behinderung des Wettbewerbs. Kann diese Be­hinderung nicht widerlegt werden, so ist die Preisempfehlung nicht erlaubt.

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