Verlorene Bürgschaft
Donnerstag, 02 August 2007 -
Ein Schweizer ist für seine Schwester eine Bürgschaft eingegangen. Kurz darauf hat die Firma der Schwester Konkurs gemacht. Um weitere Zinsen und Spesen zu vermeiden, ist der Bruder seiner Verpflichtung nachgekommen und hat der Bank über CHF 50'000 bezahlt. Die Frage lautet nun: Kann der Mann diesen Verlust von CHF 50'000 von seinem steuerbaren Einkommen in Abzug bringen?
Leider nein: Der Bürgschafts-Verlust könnte nur dann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn der Mann die Bürgschaft als selbstständig Erwerbender beziehungsweise als Firma abgegeben hätte. Private Bürgschaftsverpflichtungen sind steuerlich nicht absetzbar. Und durch den Konkurs der Gesellschaft der Schwester besteht realistischerweise auch keine Chance mehr, das Geld zu einem späteren Zeitpunkt einfordern zu können. Wenn der Konkurs mangels Masse eingestellt wird, erhält der Bruder nicht einmal eine Konkursdividende.
(Quelle: Sonntagszeitung, Juli 2007)
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