Export von Dienstleistungen, Dienstleistungen im Ausland
Montag, 26 Januar 2009 -Wird bei der Mehrwertsteuer die Steuerbefreiung für den Export von Dienstleistungen oder das Erbringen von Dienstleistungen im Ausland verlangt, sind besonders hohe Anforderungen an den Nachweis zu erbringen.
Beim Export von Dienstleistungen kann nicht wie beim Export von Gütern der Nachweis über die Ausfuhr durch von einem Zollamt abgestempelte Dokumente erbracht werden. Deshalb sind bei der Rechnungsstellung Art des Projekts, Zeitraum der Ausführung der Arbeiten und weitere sachdienliche Angaben zu machen. Ausserdem ist durch Verträge und Art und Nutzung sowie weitere Unterlagen (Reise-Abrechnungen) nachzuweisen, dass die Dienstleistung im Ausland erbracht wurde oder ausschliesslich im Ausland genutzt wird.
(Urteil des Schweiz. Bundesgerichts vom 16.5.2007)
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