Bussen dürfen nicht in Raten bezahlt werden
Montag, 19 Oktober 2009 -
Ordnungsbussen können
nicht in Raten bezahlt
werden. Wird der Bussenbetrag nicht innert 30 Tagen vollständig beglichen, darf laut Bundesgericht das ordentliche Verfahren eingeleitet werden, was für Betroffene weitere Kosten zur Folge hat.
(BGE 6B_975/2008 vom 4. Juni 2009)