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Bussen dürfen nicht in Raten bezahlt werden

Montag, 19 Oktober 2009 -

Ordnungsbussen können nicht in Raten bezahlt werden. Wird der Bussen­betrag nicht innert 30 Tagen vollständig beglichen, darf laut Bundesgericht das ordentliche Verfahren eingeleitet werden, was für Betroffene weitere Kosten zur Folge hat. (BGE 6B_975/2008 vom 4. Juni 2009)