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Schuldenerlass kann als steuerbares Einkommen gelten

Montag, 23 November 2009 -

Falls ein Gläubiger einem Schuldner ohne eine Schenkungsabsicht die Schulden erlässt, so kann dieser Schuldenerlass als steuerbares Einkommen gelten. Die Steuerbehörden gehen von einem Einkommen aus, wenn der Schuldner eigentlich zur Rückzahlung fähig gewesen wäre und die Schuld somit noch werthaltig war. (Quelle: BGE 2C_120 vom 13.8.2008)


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