Rückerstattung Verrechnungssteuer
Donnerstag, 05 Juli 2007 -
Begründen Ehepaare je einen selbständigen Wohnsitz ohne sich zu trennen oder geschieden zu sein, so kann es zu einer
doppelten Rückerstattung
der Verrechnungssteuer kommen. Diese Gefahr besteht vor allem bei Wohnsitzen in zwei verschiedenen Kantonen.
Das eidg. Finanzdepartement hat deshalb neue Regeln dazu erlassen:
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der Wohnsitz ist für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer zuständig
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bei Ehepaaren mit eigenem Wohnsitz, die nicht mehr Wohnung und Lebensunterhalt teilen, wird jeder Ehegatte getrennt veranlagt und jeder muss in seinem Kanton die Verrechnungssteuer einzeln zurückfordern
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Ehepaare mit je eigenem Wohnsitz, die aber Wohnung und Lebensunterhalt teilen, werden für die direkte Bundessteuer gemeinsam am Ort veranlagt, wo sich ihre überwiegenden persönlichen und wirtschaftlichen Interessen befinden. Für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer des Ehepaares ist somit einzig diejenige kantonale Steuerbehörde zuständig, welche das Ehepaar für die direkte Bundessteuer tatsächlich veranlagt.
Mit dieser Regelung werden in Zukunft ungerechtfertigte doppelte Rückerstattungen und aufwändige Abklärungen über die Kantonsgrenze hinweg vermieden.
(Quelle: Eidg. Finanzdept.)
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