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Korruption

Freitag, 07 März 2008 -

Als Korrupt gilt jeder Missbrauch einer Vertrauensstellung zur Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils. Unter Korrupt fällt dabei das Verhalten beider Seiten! Ihre Spannweite reicht von kleineren Zuwendungen bis hin zur Zahlung sehr grosser Geldbeträge an hohe Regierungsvertreter.

Die Staatengemeinschaft hat sich in mehreren internationalen Abkommen dazu verpflichtet, korruptes Verhalten im In- und Ausland unter Strafe zu stellen Wer im In- oder Ausland einen Amtsträger oder im geschäftlichen Kontext eine Privatperson besticht, begeht eine in der Schweiz strafbare Handlung. Die Weltbank publiziert sogar Unternehmenslisten, die sich der Korruption schuldig gemacht haben. Diesen Unternehmungen kann der Zugang zu staatlichen Leistungen oder internationalen Projekten verwehrt werden.

Es ist allgemein primär die natürliche Person haftbar. Im Fall von Amtsträgerbestechung werden natürliche Personen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Geldbussen sanktioniert. Es kann zudem auch das Unternehmen selbst strafrechtlich belangt werden, da es nicht alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um eine Korruption zu vermeiden.

Quelle: Broschüre "Korruption vermeiden" vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)



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