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Säule 3a: Vorsorge für Erwerbstätige auch nach Erreichen des Rentenalters

Mittwoch, 31 Oktober 2007 -

Zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat beschlossen, dass Frauen und Männer, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben können. Diese Aufschubmöglichkeit gilt für maximal 5 Jahre. Solange sie erwerbstätig bleiben, sollen sie demzufolge auch über das AHV Rentenalter hinaus bis zu maximal 5 Jahren steuerbegünstigt in der Säule 3a vorsorgen können. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) entsprechend angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2008 in Kraft.

Mit der beschlossenen Massnahme soll vermieden werden, dass Personen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters die 3a-Altersleistung beziehen müssen. Ausserdem sollen die Arbeitnehmenden zur Weiterarbeit motiviert werden.

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