Revisionsaufsichtsbehörde
Freitag, 31 August 2007 -
Ab dem 1. September 2007 wird die neu geschaffene Revisionsaufsichtsbehörde über die Zulassung von Revisorinnen und Revisoren entscheiden und die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften beaufsichtigen. Die unabhängige Behörde wird damit sicherstellen, dass Revisionsdienstleistungen einerseits ordnungsgemäss und in hoher Qualität erbracht werden und dass andererseits internationale Vorgaben umgesetzt werden. Der Bundesrat hat das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. September 2007 in Kraft gesetzt.
Die Revisionsaufsichtsbehörde unterhält eine Zulassungsstelle und führt ein öffentliches Register für natürliche und juristische Personen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen. Sie beaufsichtigt Revisionsunternehmen, die Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften erbringen, und unterzieht sie mindestens alle drei Jahre einer Überprüfung. Sie arbeitet mit den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Börsen, den Strafbehörden, den Zivilgerichten und mit den ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden zusammen.
Die Inkraftsetzung des materiellen Revisionsrechts (OR-Bestimmungen) ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.
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