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Kein Vertrag - keine Rechte

Freitag, 31 August 2007 -

Ein Mann war bei der Bundespensionskasse Publica versichert.  Als er starb, verlangte seine langjährige Konkubinatspartnerin von Publica eine Rente. Die wichtigsten Voraussetzungen waren erfüllt: Das Konkubinat hatte länger als fünf Jahre gedauert, und der Mann hatte mehr als die Hälfte zum Haushalteinkommen Beitragen. Doch die Publica verlangte in ihrem Reglement auch, dass beide Partner zu Lebzeiten einen Unterstützungsvertrag unterzeichnen und der Pensionkasse vorlegen. Dies hatte das Paar versäumt, und deshalb erhält die Frau keine Rente.

Ein schriftlicher Vertrag sei eben nicht bloss eine Ordnungsvorschrift, deren Missachtung keine Folgen haben, sondern eine strenge Anspruchsvoraussetzung, bei der es kein Pardon gebe, sagt das Bundesgericht.

(Bundesgerichturteil vom 06.06.07)



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