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Übergang der Versicherung auf den neuen Eigentümer

Freitag, 02 Oktober 2009 -

Nach heutiger Gesetzgebung endet ein Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Handänderung wenn der Gegenstand den Eigentümer wechselt. Diese Regelung führte zu Lücken im Versicherungsschutz vor allem bei Liegenschaften. Nach der neuen Fassung des VVG Art. 54 gehen neu die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag bei einer Hand­änderung auf den neuen Eigen­tümer über. Der Bundesrat setzte diese Änderung per 1. Juli 2009 in Kraft.


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