Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Erben dürfen Preise erfahren

Freitag, 07 September 2007 -
Wer aus reiner Neugier wissen will, wem eine bestimmte Villa am See oder sonst eine Liegenschaft gehört, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihm das Grundbuchamt nähere Auskunft gibt. Unter anderem darf jedermann den Namen des Eigentümers und das Kaufdatum erfahren.
Der Verkaufspreis hingegen bleibt geheim – ausser man hat ein berechtigtes Interesse. In diesem Zusammenhang hat das Bundesgericht entschieden: Wenn Erben wissen möchten, zu welchem Preis eine Liegenschaft früher verkauft wurde (die jetzt in die Erbmasse gehören würde), muss ihnen das Grundbuchamt diese Information geben.
Bundesgerichtsurteil vom 17.07.2006


Alle Artikel unter News anzeigen.