Wohneigentum an Verwandte: Schenken oder billig vermieten?
Freitag, 21 September 2007 -
Ein Schweizer möchte seinen beiden Kindern je eine Wohnung finanzieren. Er könnte den Kindern das Geld steuerfrei schenken. Oder er finanziert die beiden Objekte mit Kredit und drückt damit seine eigenen Einkommenssteuern. Eine Belehnung bis zu 100% wäre möglich. Die Frage ist nun, ob die Behörden das akzeptieren und was bei einer späteren Schenkung geschieht?
Grundsätzlich ist eine Schenkung von Wohneigentum an Verwandte eine gute Lösung. Ob sich die Schenkung an die Kinder auch als Steuer-Sparinstrument eignet, ist zu bezweifeln. Den Schuldzins auf die Hypothek dürfte der Vater zwar vom Einkommen in Abzug bringen, die Zinszahlung an die Bank des Vaters schmälert aber dessen Steuerersparnis. Zudem muss er von seinen Kindern einen – steuerpflichtigen – Mietzins verlangen, sonst wird dem Vater der volle Eigenmietwert aufgerechnet. Das absolute Minimum an Mietzins, das der Vater verlangen müsste, liegt beim halben Eigenmietwert. Das ist allerdings bereits riskant. Es kann sein, dass die Steuerverwaltung dem Vater trotzdem den vollen Eigenmietwert aufrechnet, wenn es allzu sehr nach Steuerumgehung riecht.
Bei einer späteren Schenkung würden bei einem so hohen Fremdkapitalanteil Grundstücks-Gewinnsteuern fällig. Der Vater müsste deshalb zuvor die Hypothek auf maximal 75 Prozent des Verkehrswerts reduzieren, damit sie als so genannte gemischte Schenkung anerkannt und die eigentlich fällige Steuer aufgeschoben würde.
(Quelle: SonntagsZeitung, August 2007)
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