GmbH: Attraktivität schützt vor Pflichten nicht
Montag, 22 Dezember 2008 -
Das neue Recht gestaltet die GmbH attraktiver. Das geringe Stammkapital (CHF 20'000.-), die Unabhängigkeit der Gesellschafter, die ohne VR entscheiden und agieren können, sowie die beschränkte Haftung machen die GmbH zu einer beliebten Rechtsform.
Jede Medaille hat zwei Seiten: Nur wer die Vorschriften einhält, kommt in den Genuss der Vorteile. Dies betrifft insbesondere die beschränkte Haftung. Sie gilt nur, wenn die Rechnungslegung ordnungsgemäss erfolgt. Kommt ein Gläubiger zu Schaden, wird überprüft, ob die Gesellschafter und der Geschäftsführer keine Pflichten verletzt haben. Sonst kommt es wie bei der AG zu einer Verantwortlichkeitsklage. Wir möchten sie hier auf die grössten Stolpersteine aufmerksam machen.
Die wichtigsten Faktoren
Damit die Vorteile der GmbH zum Tragen kommen, sollte Folgendes unbedingt vermieden werden:
- Rechnungslegung nicht àjour
- Jahresrechnung ohne Vorjahreszahlen
- Kein Anhang erstellt
- Vermögenswerte willkürlich bewertet
- Keine Reservezuweisungen
- Rückführungen des Stammkapitals an die Gesellschafter
- Verspätete oder keine Gesellschafterversammlung
- Aufbewahrungspflicht missachtet
- Zu späte Anzeige einer Überschuldung
Fazit
Die Treuhandstelle und/oder die Revisionsstelle helfen Ihnen, die massgebenden Punkte zu überprüfen und Stolpersteine rechtzeitig zu beseitigen.
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