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Erstreckung des Mietverhältnisses um sechs Jahre

Mittwoch, 21 Februar 2007 - Bei einer Kündigung oder beim Ablauf des Mietvertrages darf der Geschäftsmieter die Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Diese beträgt maximal sechs Jahre. Die Frist für das Erstreckungsbegehren beträgt 30 Tage nach Kündigung, bzw. 60 Tage vor Vertragsablauf.


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