Neues Doppelbesteuerungs-
abkommen mit Südafrika in Kraft
Montag, 30 März 2009 -
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern ist am 27. Januar 2009 in Kraft getreten. Bezüglich Quellensteuern ist es ab 1. Januar 2010 anwendbar und auf die übrigen vom Abkommen erfassten Steuern ab dem Steuerjahr, das am oder nach diesem Datum beginnt. Das neue Abkommen ersetzt das Abkommen vom 3. Juli 1967, das ab der Anwendung des neuen Abkommens nicht mehr gültig ist.
Das neue Abkommen ermöglichte die Aktualisierung des in den 60er-Jahren abgeschlossen Abkommenstextes mit Bestimmungen, die den heutigen Gegebenheiten nicht mehr entsprechen. Diese Bestimmungen konnten im Rahmen der Revision des Abkommens gestrichen werden. Das Abkommen enthält vorteilhafte Regelungen für die Schweizer Wirtschaft und bietet einen soliden Schutz vor internationaler Doppelbesteuerung. Es trägt zur Erhaltung und Förderung der gegenseitigen Direktinvestitionen bei, was für die wirtschaftliche Entwicklung beider Länder günstig ist.
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