Wie eröffne ich ein Konto in der Schweiz
Mittwoch, 25 Juli 2007 -
Die Eröffnung eines Kontos bei einer Schweizer Bank ist einfach.
Trotzdem sind die Kunden gut beraten, wenn sie sich schon im Vorfeld auf einige Punkte vorbereiten.
Wer kann ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Die Banken behalten sich jedoch das Recht vor, Kunden abzulehnen. So kann sich eine Bank z. B. weigern, mit so genannten »politisch exponierten Personen« eine Geschäftsbeziehung einzugehen, da solche Kunden für die Bank ein Reputationsrisiko darstellen können. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Bank Zweifel an der Herkunft der Gelder eines Antragstellers hat. Das Gesetz verbietet es den Schweizer Banken, Gelder entgegenzunehmen, wenn anzunehmen ist, dass diese krimineller Herkunft sind.
Darf eine Firma ein Konto eröffnen?
Jede Firma, ob sie ihren Sitz im In- oder im Ausland hat, kann ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Hat sie ihren Sitz in der Schweiz, wird sie aufgrund eines Handelsregisterauszuges identifiziert. Die Bank kann diesen elektronisch beim Handelsregister abrufen. Ist sie nicht ins Handelsregister eingetragen, muss sie Statuten, Gesellschaftsverträge oder gleichwertige Dokumente vorlegen. Für Firmen mit Sitz im Ausland gilt grundsätzlich das Gleiche. Hat eine Firma ihren Sitz aber in einem Land, das kein Handelsregister kennt, muss sie ein gleichwertiges Dokument beibringen, das ihre Existenz nachweist. Handelsregisterauszüge oder gleichwertige Dokumente dürfen nicht älter als zwölf Monate sein. Ältere Ausweise dürfen zusammen mit einem Testat der Revisionsstelle, das nicht älter als zwölf Monate ist, oder mit einem »Certificate of Good Standing« eingereicht werden.
Besondere Regeln gelten für Sitzgesellschaften. Darunter versteht das Schweizer Recht Firmen, die
in ihrem Domizilstaat nicht einen Betrieb des Handels, der Fabrikation oder eines anderen nach
kaufmännischer Art geführten Gewerbes führen. Sie müssen neben den erwähnten Identifikationsdokumenten eine Erklärung darüber abgeben, wer an ihren Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist.
Wie kann ich von meinem Heimatstaat aus ein Konto eröffnen?
Zunächst ist anzumerken, dass die Schweizer Banken bei der Kontoeröffnung strikte Standards befolgen. Dabei spielt das Domizilland des Kunden keine Rolle. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht der Banken (»Due Diligence«) hat die Bank die Identität des Kunden mittels eines amtlichen Ausweises (z.B. eines Passes) zu prüfen. Verfügt die Schweizer Bank, für die Sie sich interessieren, über eine Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Vertretung in Ihrem Land, könnten Sie allenfalls mit dieser Kontakt aufnehmen. Ist die Bank in Ihrem Land nicht vertreten, so wenden Sie sich bitte direkt an die Bank in der Schweiz. Diese wird Ihnen dann weitere Informationen erteilen.
Kann ich ein Schweizer Bankkonto komplett über das Internet eröffnen?
Nein, da es aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Verfahren zur Kundenidentifikation ausschliesslich online über das Internet durchzuführen. Derzeit müssen die Banken in der Schweiz die Identifikationsverfahren befolgen, die für die Eröffnung eines Kontos auf dem Korrespondenzweg gelten. In Befolgung der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (
VSB
03) prüft die Bank die Identität des Vertragspartners, indem sie sich eine echtheitsbestätigte Kopie eines Identifikationsdokuments (Pass, Identitätskarte, Führerausweis o. Ä.) zustellen lässt. Die echtheitsbestätigte Kopie kann durch eine Niederlassung, Vertretung oder Konzerngesellschaft der Bank, eine Korrespondenzbank, einen Finanzintermediär, der von der Bank zu diesem Zweck speziell ausgewählt worden ist, oder einen Notar oder aber eine andere öffentliche Stelle ausgestellt werden, die solche Echtheitsbestätigungen üblicherweise ausstellt. Ausserdem überprüft die Bank die Wohnsitzadresse des Neukunden durch Postzustellung. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website der Eidgenössischen Bankenkommission (www.ebk.admin.ch) unter der Rubrik »Häufige Fragen«.
Welche Fragen werden mir von der Bank gestellt?
Die betreffenden Bankmitarbeiter müssen Ihnen zunächst einmal all jene Fragen stellen, die zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Sorgfaltspflicht der Banken notwendig sind. In diesem Zusammenhang werden Sie um einen Nachweis Ihrer Identität gebeten. Ausserdem wird die Identität des wirtschaftlich Berechtigten der Vermögenswerte festgestellt, sofern Sie solche im Auftrag einer anderen Person bei der Bank hinterlegen. Die Bankmitarbeiter können Sie ausserdem über die Herkunft der Gelder, die Art Ihrer Geschäftstätigkeit, Ihre finanziellen Verhältnisse und die von Ihnen üblicherweise getätigten Finanztransaktionen befragen.
Welche Unterlagen muss ich der Bank vorweisen?
Wie bereits erwähnt, sind die Schweizer Banken verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Am besten eignet sich dazu ein persönliches Treffen. Auf jeden Fall wird die Bank zur Identifikation ein amtliches Ausweispapier wie beispielsweise einen gültigen Pass oder einen gleichwertigen amtlichen Fotoausweis verlangen. Unter Umständen wird auch ein Nachweis der Herkunft Ihres Vermögens verlangt, etwa ein Kaufvertrag, Belege einer ausländischen Bank, Nachweise der Veräusserung von Wertschriften usw.
Kann ich ein anonymes Konto eröffnen?
Nein. Es gibt in der Schweiz keine anonymen Konten.
Das Schweizer Recht verpflichtet die Banken, ihre Kunden zu kennen. Anonyme Schweizer
Bankkonten existieren lediglich in der Vorstellung einiger Krimiautoren und Filmregisseure!
Wie steht es mit Nummernkonten?
Das Verfahren zur Eröffnung eines Nummernkontos ist exakt dasselbe wie bei allen anderen Konten.
Die Bank muss Ihre Identität überprüfen und den wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Nummernkonten sind keinesfalls anonym. Es handelt sich dabei lediglich um eine interne Sicherheitsmassnahme – die Identität des Kunden ist bei einem Nummernkonto nur einer kleinen Anzahl Angestellter innerhalb der Bank bekannt. Davon abgesehen aber ist ein Nummernkonto nicht geheimer als andere Konten. Nummernkonti sollten aber nicht für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrgebraucht werden. Gemäss internationalen Vorgaben müssen in einem Zahlungsauftrag Name, Adresse und Kontonummer angegeben werden.
Wird bei der Kontoeröffnung eine Minimaleinlage verlangt?
Die meisten Schweizer Banken verlangen für gewöhnliche Spar- bzw. Kontokorrentkonten keine Minimaleinlage. Anders verhält es sich bei einigen Privatbanken oder Banken, die das Private Banking (z.B. Portfolio-Management) anbieten.
Muss das Konto in Schweizer Franken sein?
Nein. Viele Banken bieten auch Konten in Euro,
US
-Dollar oder anderen Währungen an.
Wie sicher sind Schweizer Banken?
Alle in der Schweiz tätigen Banken benötigen eine Lizenz der Eidgenössischen Bankenkommission (
EBK
). Die
EBK
, die dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht angehört, reguliert und überwacht alle Banken der Schweiz gemäss den Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Diese Standards beziehen sich nicht nur auf die angemessene Eigenkapital- und Kapitalausstattung der Banken, sondern auch auf die ganze Palette der einzuhaltenden Vorsichts- und Verhaltensregeln. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme definiert das schweizerische Recht sogar höhere Kapitalanforderungen als der Basel Capital Accord. Deshalb zählen die Schweizer Banken unzweifelhaft zu den sichersten der Welt.
Wie »geheim« sind Schweizer Banken?
In der Schweiz wurde die Privatsphäre des Einzelnen – die sich auch immer auf seine Finanzen
erstreckte – seit jeher als schützenswertes Gut betrachtet. Umfragen haben wiederholt bestätigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die Beibehaltung dieses Schutzes der Privatsphäre ist. Das hohe Mass an Diskretion, das die Schweizer Banken ihren in- und ausländischen Kundinnen und Kunden gewähren, ist jedoch nicht absolut. Insbesondere bietet das Bankkundengeheimnis keinen Schutz für Kriminelle. Es kann bei Strafuntersuchungen grundsätzlich durchbrochen werden. Es ist unser Ziel, dass die Privatsphäre unbescholtener Bankkunden gewahrt wird, gleichzeitig jedoch Kriminelle mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden.
Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich um generelle Informationen.
Alle Artikel unter News anzeigen.