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Vorsorgeversicherung 3a

Freitag, 26 Oktober 2007 -
Eine Schweizerin mit Jahrgang 1945 wird Ende Jahr regulär pensioniert, was dem früheren Pensionierungsalter von 62 Jahren für Frauen entspricht. Ihre gebundene Vorsorgeversicherung gelangt somit Ende 2007 vertragsgemäss zur Auszahlung. Die Lebensversicherungsgesellschaft hat der Frau mitgeteilt, dass sie die Police nicht verlängern darf. Sie möchte nun wissen, ob sie eine neue Versicherung abschliessen kann.
Als Ausnahmeregelung hat das Bundesamt für Sozialversicherungen beschlossen, dass auch Frauen der Übergangsjahrgänge 1942 bis 1945 bis zum Alter von 64 weiter in die Säule 3a einzahlen dürfen, sofern sie über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen. Fachleute raten allerdings eher davon ab, für die verbleibenden Jahre eine Vorsorgepolice bei einer Versicherung abzuschliessen, da die Rentnerin den damit verbundenen Versicherungsschutz kaum mehr benötigen wird. Hingegen könnte sie problemlos ein 3a-Konto bei einer Bank ihrer Wahl eröffnen und dort bis zu 6'365 Franken pro Jahr (Stand 2007) einzahlen.
(Quelle: SonntagsZeitung, Sept. 07)


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