Darlehen; verdeckte Gewinnausschüttung
Mittwoch, 13 Juni 2007 -Die Frage, ob Darlehenshingaben einer Aktiengesellschaft an ihren Alleinaktionär verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen, ist zunächst und vorweg mit einer auf den Zeitpunkt der Darlehensgewährung vorzunehmenden Bonitätsprüfung des Aktionärs, gemesssen am gewährten Darlehen, zu entscheiden. Hiernach ist die Situation und Interessenlage der das Darlehen gewährenden Gesellschaft mit zu berücksichtigen.
(TREX L'expert fiduciaire 3/2007)
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