Elektronische Übertragung der Generalversammlung möglich
Dienstag, 22 April 2008 -Soweit die Statuten einer Aktiengesellschaft nicht einen bestimmten Ort für die GV vorgesehen haben, kann sie auch mit elektronischen Mitteln durchgeführt werden. Gesetzlich zulässig sind dabei:
· elektronische Stimmabgabe
· Multilokale GV: Die GV findet an zwei oder mehreren Orten statt und Bild und Ton werden an den anderen Ort übertragen.
· Teilnahmemöglichkeit via Internet: Die GV wird im Internet übertragen und die Aktionäre können Fragen stellen und abstimmen.
Noch nicht zulässig sind virtuelle GVs, die vollständig im Internet stattfinden. Der Grund liegt im Fehlen eines physischen Ortes.
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