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Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

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Neue steuerliche Bewertung von Naturalbezügen

Freitag, 26 Januar 2007 - Die eidgenössische Steuerverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz die Ansätze für die steuerliche Bewertung von Naturalbezügen angepasst. Diese Bezüge gelten als steuerbares Einkommen und werden nach ihrem Marktwert bemessen. Zu den Bezügen gehören die unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft sowie selbstverbrauchte Waren des eigenen Betriebes. Damit sollen Steuerpflichtige mit Naturalbezügen wie Wirte, Hoteliers, Bäcker und Metzger steuerlich gleich behandelt werden wie Steuerpflichtige, die nicht von solchen Bezügen profitieren können. Letztere müssen vergleichbare Leistungen aus ihrem zu versteuernden Einkommen bezahlen.
Die Anpassungen auf den 1. Januar 2007 erfolgten auf Grund der Teuerung der letzten Jahre und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Bei der Eidg. Steuerverwaltung können kostenlos Merkblätter bezogen werden.

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