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Neue EU-Vorschriften für geschäftliche E-Mails

Freitag, 14 September 2007 -
Eine neue, noch weitgehend unbekannte EU-Richtlinie könnte zu einer Klagewelle gegen deutsche Unternehmen führen. Seit Jahresbeginn ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen.
Damit gelten für E-Mails dieselben Richtlinien wie für einen Firmen-Briefbogen. Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregister-Nummer angegeben werden. Ausserdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen.
Dieses neue Gesetz gilt für alle deutschen Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Seit der Einführung der neuen Regeln im E-Mail-Verkehr sind sog. Abmahn-Spezialisten im Einsatz, welche die Firmen überprüfen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Kosten von bis zu 2'000 Euro pro Abmahnung.
(Quelle: Handelskammer Deutschland-Schweiz)

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