Dividendenbesteuerung
Dienstag, 13 Mai 2008 -Am 24.02.2008 wurde der privilegierten Einkommensbesteuerung von Dividenden durch das Schweizervolk zugestimmt. Die Gesetzesänderung soll am 01.01.2009 in Kraft treten.
Künftig müssen Aktionäre Dividenden nur noch teilweise bei der Direkten Bundessteuer versteuern. Vorausgesetzt, sie halten einen Anteil von min. 10% an einer Kapitalgesellschaft und sind in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig.
Mit dem Privileg soll eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgen. Auf Stufe der Gesellschaft führt eine Reduktion der abzugsfähigen Lohnzahlungen und der darauf anzurechnenden Sozialabgaben zu einer Erhöhung des steuerbaren Gewinns.
Quelle: KPMG AG, Februar 2008
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