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Liquidation der Pensionskasse zugunsten beider Ehepartner

Freitag, 09 Februar 2007 - Fliessen einer verheirateten Person während der Dauer der Ehe freie Vorsorgemittel zu, weil die Vorsorgeeinrichtung des früheren Arbeitgebers liquidiert wird, unterliegen diese Gelder laut einem Urteil des Versicherungsgerichts im Falle einer Scheidung in vollem Umfang der gesetzlichen Teilung. Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, dass falls freie Mittel während der Ehe zufliessen, sich die Austrittsleistung erhöht, wovon beide Ehepartner profitieren sollen. "Eine Aufteilung auf die Zeit vor und während der Ehe ist kaum möglich, weil der Verteilungsplan die Beitragsdauer nicht berücksichtigen muss", heisst es im Urteil des Versicherungsgerichts.

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