Gemeinsam zum Erfolg
English Deutsch Home
Kontakt

Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...

Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer
Zertifikat
"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Aufhebungsvereinbarungen korrekt verfassen

Montag, 14 Dezember 2009 -

Das Arbeitsrecht macht keinen Unterschied zwischen „gewöhnlichen“ Mit­arbei­tenden und Kadermitarbeitern. In der Praxis werden aber bei Beendigung des Arbeitsvertrags im Verhältnis zu Kadermitarbeitenden oft spezielle Regelungen getroffen. Meistens wird der Arbeitsvertrag mit einem Kadermitglied nicht mit einer Kündigung sondern mit einer Aufhebungs- oder Auflösungs­ver­einbarung geregelt. Die Aufhebungsvereinbarung ist im gegenseitigen Ein­verständnis und bestimmt die Details des Abgangs des Mitarbeiters wie z.B.:

- Frist für die Auflösung : bei einer Auflösungsvereinbarung gilt der Kün­digungsschutz nicht, da keine Kündigung vorliegt. Deshalb wird – anders als bei der Freistellung – der Vertrag nicht verlängert wenn der Arbeit­nehmer krank ist.

- Stillschweigen : Es empfiehlt sich, eine Regelung betreffend Still­schweigen in die Aufhebungsvereinbarung einzufügen. Der Umfang soll sich auf die Informationen über das Unternehmen beziehen, die nicht öffentlich zugänglich sind und über die der Mit­ar­beitende Zugang hatte.

- Versicherungsschutz : Durch die sofortige Beendigung des Arbeits­vertrages ist der Kadermitarbeitende nur noch 30 Tage nach Austritt ver­sichert. Bleibt er länger als 30 Tage ohne neue Anstellung, so entfällt hier der Versicherungsschutz.

- Finanzielle Entschädigung : Durch den Verzicht des Arbeitnehmers auf seine Kündi­gungszeit und dem damit verbundenen Schutz wird in der Regel eine Entschädigung für den Kadermitarbeitenden bezahlt.

- Konkurrenzverbot : Der Vorteil einer Ablösungsvereinbarung für den Arbeitgeber ist, dass der Arbeitsvertrag vorzeitig beendigt ist und er sofort einen neuen Mitarbeitenden einstellen kann. Nachteilig wirkt sich für ihn aus, dass alle Treuepflichten entfallen da der Arbeitsvertrag been­det ist. Deshalb kann der ehemalige Kadermitarbeitende ihn sofort kon­kurrenzieren. Es macht deshalb Sinn, in der Vereinbarung ein nach­ver­trag­liches Konkurrenzverbot für die der ausbezahlten Summe ent­spre­chende Dauer abzu­machen.

- Rückgabe der Gegenstände : Kader-Mitarbeitende benutzen oft Gegen­stände der Firma. Darum ist es wichtig, in der Aufhebungsvereinbarung zu regeln, wann diese Ge­genstände zurückgegeben werden müssen.



Alle Artikel unter News anzeigen.