Günstige Wohnungsmiete an Verwandte steuerlich interessant
Dienstag, 16 Oktober 2007 -
Falls Wohnungen oder Liegenschaften an Verwandte zu Vorzugskonditionen vermietet werden, muss nur der effektiv erzielte Mietertrag versteuert werden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass nicht der höhere Eigenmietwert versteuert werden muss, sondern nur der tatsächliche Mietertrag. Auch darf die Differenz zwischen dem Eigenmietwert und dem tatsächlichen Mietertrag nicht zum Einkommen addiert werden.
Voraussetzung für die Versteuerung des effektiven Mietertrages sind:
- Die Parteien müssen einen ortsüblichen, gültigen Mietvertrag abgeschlossen haben.
- Der Mietzins muss 50% oder mehr des Eigenmietwertes betragen; liegt er unter der Hälfte des Eigenmietwertes ist von Steuerumgehung auszugehen.
- Der Eigentümer, darf kein Mitbenutzungsrecht an der Wohnung oder Liegenschaft haben.
(Quelle: BGE)
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