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Verlustverrechnung

Dienstag, 20 Mai 2008 -

Bei einer andauernder Verlustsituation ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt oder nicht. Wenn mit der Einzelfirma fortwährend nur Verlust gemacht wird, so kann im konkreten Fall angenommen werden, dass das Unternehmen in seiner gegenwärtigen Form gar nicht gewinnbringend betrieben werden kann. Aus diesem Grund kann nicht von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden, weshalb die dabei erzielten Verluste steuerlich nicht verrechnet werden können.

Quelle: Bundesgerichtsentscheidung vom 05.07.2007



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