Glauben ist Gut - Kontrolle ist besser
Mittwoch, 23 Mai 2007 -
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ empfiehlt sich nicht nur im Privat-, sondern auch im Geschäftsleben. Deshalb sollten Verträge auf Herz und Nieren geprüft werden. Doch; worauf soll man dabei achten? Was zieht welche Konsequenzen nach sich? Mit einem Augenmerk auf die richtigen Stellen können böse Überraschungen durchaus effizient und effektiv vermieden werden. Und das oberste Gebot heisst: Setze nie deine Unterschrift unter ein Schriftstück, ohne es vorher im Detail gelesen zu haben. Nachfolgend eine Checkliste, was bei Verträgen zu beachten ist:
1.
Standardklauseln bilden sozusagen die Modalitäten einer Vertragsbeziehung. Sie sollten die rechtliche Situation klar stellen oder dispositives Recht bestimmen. Wenn sie beachtet werden, können sie für alle Beteiligten zur Rechtssicherheit beitragen.
2.
Anwendbares Recht und Gerichtsstandsklausel sind mit wenigen Ausnahmen von den Parteien bestimmbar. Der Einfachheit halber empfehlen sich jedoch schweizerisches Recht und ein Gerichtsstand in der Nähe.
3.
Die salvatorische Klausel soll verhindern, dass der gesamte Vertrag dahin fällt, wenn eine Bestimmung nicht konform ist. Dies ist meist für alle Parteien die harmloseste Variante.
4.
Der Vorbehalt der Schriftlichkeit beugt Verwirrungen und Missverständnissen vor. Zudem empfiehlt sich immer die schriftliche Form, auch aus Beweisgründen.
5.
Der Verweis auf die AGB muss im Vertrag gemacht werden. Die AGB bilden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie vor Unterzeichnung für die Parteien einsehbar waren.
6.
Kündigungstermine und –fristen können das Vertragsverhältnis unerwünscht in die Länge ziehen. Im Gegensatz dazu können sie aber auch für Rechtssicherheit und Beständigkeit sorgen.
7.
Eine automatische Vertragsverlängerung kommt oft sehr unerwartet, und nicht selten werden die Fristen zur Vertragsauflösung verpasst.
8.
Vertragsbezeichnung und –Inhalt können sich manchmal unterscheiden. Für die Auslegung wichtig ist, was der Wille der Parteien war, und dieser wird aus dem Inhalt und nicht gemäss der Überschrift bestimmt.
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