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Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

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Steuerfreie Mitgliederbeiträge

Dienstag, 18 März 2008 -

Auf Mitgliederbeiträge werden bei den Vereinen keine Steuern erhoben. Da die Beiträge geldwerte Leistungen der Vereinsmitglieder zur Verwirklichung des Gemeinschaftszwecks im Interesse der Mitglieder sind.

Als steuerbarer Gewinn sollen die vom Verein erwirtschafteten Erträge, nicht jedoch die von den Mitglieder zugeführten Mittel erfasst werden. Soweit solche Beiträge allerdings von Nichtverbandsangehörigen bezahlt werden, liegen echte Erträge vor auf denen dann auch die Steuer abgerechnet werden muss.

Quelle: Bundesgericht 13.06.07


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