Aktien gelten nicht als Konsumgut
Dienstag, 08 April 2008 -
Das Bundesgericht entschied, dass die konsumentenkredit-rechtlichen Bestimmungen nur anzuwenden sind, wenn es sich um Konsumgüter handelt. Werden also Aktien gegen Darlehensgewährung gekauft, so kommt nicht das Abzahlungsrecht des Konsumkredites zur Anwendung, wenn die Darlehenszinsen nicht beglichen werden.
(Quelle: BGE 5P.336/2006 vom 27.11.2006)
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