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Aktien gelten nicht als Konsumgut

Dienstag, 08 April 2008 -

Das Bundesgericht entschied, dass die konsumentenkredit-rechtlichen Bestim­mungen nur anzuwenden sind, wenn es sich um Konsumgüter handelt. Werden also Aktien gegen Darlehensgewährung gekauft, so kommt nicht das Abzah­lungsrecht des Konsumkredites zur Anwendung, wenn die Darlehenszinsen nicht beglichen werden.


(Quelle: BGE 5P.336/2006 vom 27.11.2006)



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