Handelsregisterverordnung 2008
Mittwoch, 27 Februar 2008 -Mit der Neuregelung des GmbH-Rechts wurden gleichzeitig Anpassungen des Gesellschafts- und Handelsregisterrecht beschlossen. Anschliessend finden Sie die wichtigsten Änderungen, die ab 01.01.2008 in Kraft sind.
Die Statuten der Aktiengesellschaft, GmbH und der Genossenschaft müssen Bestimmungen über die Revisionsstelle enthalten. Das Handelsregisteramt hat zu prüfen, ob die Statuten den vom Gesetz verlangten Inhalt aufweist. Ebenso muss die Revisionsgesellschaft nur noch bei ordentlichen oder eingeschränkten Revisionen im Handelsregister eingetragen werden, ansonsten entfällt die Eintragungspflicht.
Ab 2008 kann eine natürliche oder juristische Person oder eine andere Handelsgesellschaft eine Aktiengesellschaft gründen. In der Firmenbezeichnung muss die Rechtsform angegeben werden, bei bestehenden Aktiengesellschaften muss die Anpassung des AG-Zusatzes bis Ende 2009 erfolgen. Die Verwaltungsratsmitglieder müssen neu keine Aktionäre mehr sein. Das Nationalitäts- bzw. Wohnsitzerfordernis für die Mitglieder des Verwaltungsrates entfällt. Es genügt neu ein Direktor mit Schweizer Wohnsitz.
Ab 2008 kann eine natürliche oder juristische Person oder eine andere Handelsgesellschaft eine GmbH gründen. Diese Rechtsform steht neu auch für ideelle und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Der Name der Unternehmung kann frei gewählt werden, es muss jedoch der Zusatz GmbH geführt werden. Durch die Pflicht zur Vollliberierung, haftet nur noch das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das max. Stammkapital von CHF 2 Mio. entfällt mit der Revision des Gesellschaftsrecht, die untere Grenze von CHF 20'000.00 bleibt jedoch erhalten. Der Übertrag von Stammanteilen kann neu mit einem Vertrag beschlossen werden.
Quelle: Fachzeitschrift Trex 01/08
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