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Armutrisiko bei Scheidung oder Trennung

Mittwoch, 27 Juni 2007 -
Wenn das Einkommen nach einer Scheidung oder Trennung nicht für zwei Haushalte reicht, sind doppelt so viele Frauen von Armut betroffen, als Männer. In der Rechts- und Sozialhilfepraxis werden gravierende Ungleichbehandlungen der Geschlechter in Kauf genommen.
Aufgrund der traditionellen Rollenverteilung ist die Unterhaltspflichtige Person nach wie vor meistens der Mann. Gemäss der gängigen Rechtspraxis wird der Unterhaltspflichtigen Person nicht ins Existenzminimum eingegriffen. Dies wiederum ist der Grund für das hohe Armutsrisiko geschiedener Frauen. So sind geschiedene Frauen viel häufiger und stärker auf Sozialhilfe angewiesen als Männer. Tritt dieser Fall ein, kann ausschliesslich die Familie der Sozialhilfe bedürftigen Frau zur Verwandten-Unterstützung aufgefordert werden. Nur die Frau muss im Falle einer Scheidung die bezogenen Beiträge der Sozialhilfe zurück zahlen, wenn sich ihre Situation verbessert. Zudem sind die Alimente für die Kinder oft sehr niedrig angesetzt. Ein Beitrag für den nach-ehelichen Aufbau der Vorsorge für das Alter, der im neuen Scheidungsrecht gesetzlich verankert ist, wird bei der Berechnung der finanziellen Bedürfnisse einer geschiedenen Frau nicht berücksichtigt.


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