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Fachbegriffe Pensionskasse

Dienstag, 08 April 2008 -
Mindestzinssatz:

Die Pensionskassen müssen den Versicherten das angesparte Geld verzinsen. Je höher der Zinssatz, desto grösser wird das Kapital, das den Angestellten bei der Pensionierung zusteht, und desto höher wird auch die Rente.

Wie viel Zins auf den Einlagen der Arbeitnehmer mindestens zu vergüten ist, legt der Bundesrat alle zwei Jahre fest. 2007 betrug der Mindestzinssatz 2.5 Prozent, ab 2008 gelten 2,75 Prozent.

Umwandlungssatz:

Bestimmend für die Berechnung der Rente. Er beträgt zurzeit 7,05 Prozent für Männer, 7,1 Prozent für Frauen. Das heisst: Bei 100'000 Franken Alterskapital erhält ein Mann 7050 Franken Rente, eine Frau 7100 Franken. Bis ins Jahr 2015 wird der Umwandlungssatz Schritt für Schritt auf 6,8 Prozent gesenkt


( Quelle: Der Beobachter)


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