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LSVA

Donnerstag, 29 März 2007 - Wer ständig seine Fahrzeuge auf andere Firmen umschreibt, um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu umgehen, macht sich des Abgabebetrugs strafbar. Im Kanton Luzern wurde die Mitarbeiterin einer Transportunternehmung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von 3'000 Franken verurteilt. Der Firmeninhaber wurde wegen der Schwere der Tat und zusätzlicher Delikte dem Kriminalgericht zur Beurteilung überwiesen.

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