Hürden bei Wohnsitzwechsel
Freitag, 07 März 2008 -Bei Wegzug aus Deutschland anerkennt die deutsche Finanzverwaltung den Wegzug nur, wenn die bestehende Wohnung endgültig aufgegeben wird. Wir dies nicht gemacht, so kann danach eine Doppelansässigkeit vorliegen. Bestimmte Kriterien entscheiden dann, in welchem Staat der Wohnsitz anzusetzen ist. Kann die Wohnstätte trotzdem nicht klar einem Land zugeordnet werden, kommt die überdachte Besteuerung bei doppelter Ansässigkeit zum Einsatz. Folge dieser Besteuerung ist, dass im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht alle Einkünfte so anzusetzen sind, als wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen würde. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht das Abkommen eine Entlastung seitens deutscher Seite vor. Bei Abwanderungen oder Grenzgängern sichert sich der deutsche Fiskus jedoch während einer Maximaldauer von sechs Jahren das Recht, die aus Deutschland stammenden Einkünfte weiterhin so zu besteuern, als wenn kein Abkommen existieren würde.
Quelle: CH-D Wirtschaft, Ausgabe Februar 2008
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