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Merkblatt zum Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen neu erschienen

Montag, 17 November 2008 -
Am 1.1.2008 ist die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für Miet­zins­anpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes künftig für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz gilt.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittzinssatz der Banken und tritt an die Stelle des Zinssatzes für variable Hypotheken. Er wird voraussichtlich am 9. September 2008 zum ersten Mal in zur Anwendung gelangen und in Viertelprozenten publiziert.


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