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Krankenkassenwechsel

Dienstag, 15 April 2008 -

Die Grundversicherung kann auf den 30. Juni gekündigt werden, allerdings mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies geht aber nur, wenn der Versicherte die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken hat und zudem „normal“ versichert ist, also weder mit HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modell. Versicherte mit einer höheren Franchise oder einem alternativen Versicherungsmodell können die Kasse erst per Ende Jahr wechseln.

( Quelle: Gesundheitstipp März 2008)



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