Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Kostenbeteiligung im Spital

Dienstag, 16 Oktober 2007 -
Im Grundsatz gilt: Alleinstehende Personen müssen ihrer Krankenkasse für jeden Tag im Spital 10 Franken zahlen. Eltern und Kinder hingegen, die als Familie im gemeinsamen Haushalt wohnen, sind von dieser Kostenbeteiligung befreit.
Was gilt aber, wenn erwachsene Kinder schon selber verdienen, aber immer noch zu Hause wohnen? Diese jungen Versicherten müssen die 10 Franken pro Spitaltag trotzdem zahlen, hat das Bundesgericht entschieden. Der Grund: Bei solchen Sprösslingen haben die Eltern keine familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungspflicht mehr.
Bundesgerichtsurteil vom 27.04.2007


Alle Artikel unter News anzeigen.