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Führerausweis soll auch nach Verletzung der Verkehrsregeln im Ausland entzogen werden

Freitag, 16 November 2007 -
Wer im Ausland die Verkehrsregeln derart verletzt, dass er mit einem Fahrverbot belegt wird, soll den Führerausweis auch in der Schweiz abgeben müssen. Mit einer Gesetzesanpassung wird die Schonzeit bei Widerhandlungen im Ausland beendet.
Bis vor kurzem wurde Verkehrssündern in der Schweiz der Ausweis entzogen, wenn sie im Ausland die Fahrberechtigung verloren hatten. Mit einem Urteil vom 14. Juni 2007 hat das Bundesgericht seine jahrzehntelange Praxis aufgegeben und diese Regelung ausser Kraft gesetzt. Es verlangt, dass diese Form des Führerausweisentzuges ausdrücklich im Strassenverkehrsgesetz geregelt wird. Der Bundesrat hat deshalb nötige Gesetzesanpassungen an das Parlament überwiesen.
(Quelle: UVEK)


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