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Mit hohen Geschäftsmietzinsen in schwierigen Zeiten umgehen

Montag, 16 November 2009 -

Nach den Personal- und Wareneinkaufskosten stehen Mieten auf Platz 3 der Unter­neh­menskosten. Bei sinkenden Hypothekarzinsen stellen sich viele Unter­nehmer die Frage, mit welchen Massnahmen Mietzinse reduziert werden können.

- Mietzinsreduktion verlangen : in vielen Fällen lassen sich Vermieter zu einer Reduktion überzeugen, wenn der Mieter seine schlechte wirt­schaft­liche Lage belegen kann. Als Belege dazu dienen Testate von Re­vi­sionsstellen oder fundierte Zahlen, durch einen Treuhänder aus­ge­wie­sen. Selbst harte Eigentümer gewähren Reduktionen, wenn sie das Recht auf Rückforderung in besseren Zeiten erhalten.

- Vertragsverlängerungen hinausschieben : Ab Anfang 2010 werden deutlich sin­kende Mietzinse für Geschäftsräume erwartet. Da Eigentümer gegen­über den Banken voll­vermietete Liegenschaften brauchen sollte man mit dem Abschluss eines Miet­vertrages warten und Alternativen prüfen.

- Abschlagzahlungen : Wer langfristig an einen Mietvertrag gebunden ist, kann ver­suchen, einen vorzeitigen Auszug mit einer Abschlagszahlung zu er­reichen. Der Vermieter wird unter Umständen lieber eine Pauschale ent­gegen nehmen statt sich mit einem ev. Mieterkonkurs ausein­an­der­setzen zu müssen.

- Optimieren : Der Umzug an einen günstigeren Standort und die Ver­klei­nerung der Mietfläche spart Kosten, auch wenn die Aufwände im Moment hoch erscheinen.

Hinweis : Der tiefere Referenzzinssatz ergibt einen Anspruch auf eine Mietzins­re­duktion von 2.9%. Der Vermieter darf gegen diesen Senkungsanspruch 40% der Teuerung und Kostensteigerungen aufrechnen. Bei laufenden Verträgen mit fester Dauer ist die Senkung des Referenzzinssatzes ohne Wirkung, ebenfalls sind Geschäftsmietverträge vom Referenzzinssatz nicht betroffen. Falls aber ein Mietvertrag nach Ablauf der letzten festen Vertragsdauer stillschweigend fort­ge­setzt wurde, besteht ein Senkungsanspruch.



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