Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung

Dienstag, 01 April 2008 -

Für den maximal möglichen Einkaufsbeitrag für die Vorsorgeeinrichtung, wird auch ein Vorbezug der Kapitalleistungen hinzugerechnet.

Aus dem Verbot der Doppelbesteuerung ergibt sich, dass das Altersguthaben, über welches die versicherte Person im Zeitpunkt des vorzeitigen Altersrücktritts verfügt, bei der Berechnung des Einkaufsbeitrags in die neue Vorsorgeeinrichtung angerechnet werden muss. Damit kann sie sich bei Weiterarbeit nur in diejenigen reglementarischen Leistungen einkaufen, die den vorherigen Vorsorgeschutz übersteigt.

Quelle: Verwaltungsgericht Zürich



Alle Artikel unter News anzeigen.